Weiterbildung
Weiterbildung

Seit dem 08.04.2026 ist die InA gGmbH zusätzlich – neben der bestehenden AZAV-Trägerzertifizierung – auch für Weiterbildungskurse nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §§ 179–181 SGB III in Verbindung mit der AZAV zugelassen. Damit erweitert sich der Zertifizierungsumfang des Unternehmens, um einen weiteren wichtigen Bereich der arbeitsmarktpolitischen Förderung.
Die Zulassung wurde durch die fachkundige Stelle Kiwa ZERTPUNKT GmbH erteilt, eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle. Sie bestätigt, dass die angebotenen Weiterbildungskurse den geltenden Qualitätsstandards entsprechen und auf eine nachhaltige berufliche Integration ausgerichtet sind.
Für wen?
Die Angebote richten sich insbesondere an alle Menschen, die nach SGB III leistungsberechtigt sind und eine berufliche Orientierung oder Weiterentwicklung suchen. Die Teilnahme ist in vielen Fällen kostenlos für Sie – mit Bildungsgutschein: Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen können Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Bei Bewilligung eines Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) werden die Lehrgangskosten in der Regel vollständig übernommen.
Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes durch die Agentur für Arbeit fördern zu lassen. Die Durchführung der Kurse erfolgt dabei nicht als Selbstlernsystem, sondern im gemeinsamen Lernen mit erfahrenen Dozentinnen und Dozenten, um eine persönliche und nachhaltige Qualifizierung sicherzustellen.





